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Ullannsweg 2, Ihlow

Was muss ich tun, um einen Therapieplatz zu erhalten?

Melden Sie sich zu den Telefonzeiten unserer Praxis (Terminvereinbarung) an. Falls ein Therapieplatz in absehbarer Zeit verfügbar ist, erhalten Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Planen Sie hierfür ca. 50 Minuten ein. Normalerweise kann am Ende dieses Gespräches bereits eine Beratung erfolgen, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist oder welche anderen Maßnahmen in Erwägung gezogen werden sollten. Halten wir eine Therapie in unserer Praxis für sinnvoll, folgt die sog. probatorische Phase, in der weitere Informationen zum Störungsbild, aber auch zur gesamten Lebensgeschichte (biografische Anamnese) erhoben werden und Patient und Therapeut sich näher kennenlernen können. Im Anschluss an die Probatorik erfolgt die Entscheidung, ob eine weitere Psychotherapie stattfinden soll, für die bei der Krankenkasse dann ein Antrag gestellt werden muss.  Die Behandlung beginnt dann bei Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse und mit dem Freiwerden des Therapieplatzes.

Bitte bringen Sie beim ersten Termin mit:

  • Krankenkassenkarte (bei gesetzlich Versicherten)
  • evtl. medizinische Unterlagen (z.B. Arztbriefe, Entlassungsberichte)
  • Eine Überweisung vom Hausarzt oder Facharzt ist nicht erforderlich

 

 

Kosten und Antragsverfahren

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von allen Krankenkassen übernommen.

Dafür sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem muss die Kostenzusage der Krankenkasse vor Beginn der Therapie eingeholt werden. Hierfür ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich, den der behandelnde Therapeut erstellt. Dem Antrag muss ein Bericht über die geplante Therapie beigelegt werden, der (anonymisiert) einem Gutachter zur Überprüfung vorgelegt wird. Dieser Bericht muss vom behandelnden Therapeuten erstellt werden. Die Kostenzusage der Krankenkasse erfolgt dann jeweils für ein bestimmtes Kontingent an Therapiesitzungen. Bei einer eventuellen Verlängerung der Therapie muss ein erneuter Antrag erstellt werden. Die Regelstundenzahl einer Psychotherapie beträgt zweimal 12 Sitzungen bei sogenannter Kurzzeittherapie (z.B. für Krisenintervention) bzw. insgesamt 60 Sitzungen bei Langzeittherapien (z. B. bei tiefergehender, konfliktbearbeitender Therapie).

Vor Beginn der eigentlichen (antragspflichtigen) Psychotherapie erfolgt die sogenannte probatorische Therapie. Dies sind zwei- bis maximal vier Sitzungen, die ohne Antrag erfolgen können und dazu dienen, festzustellen, ob und ggf. welche Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist und ob Patient und Therapeut ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis (eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie) aufbauen können.

Für die probatorischen Sitzungen wie auch für eine genehmigte Psychotherapie entstehen dem Patienten keine weiteren Kosten.

Ausnahme: Die privaten Krankenkassen haben oft in den Verträgen spezielle Klauseln für Psychotherapie, die insbesondere in Bezug auf eventuelle Zuzahlungen, wie auch genehmigungsfähige Kontingente von den obigen Ausführungen abweichen können. Hier ist im Einzelfall bei der Krankenkasse nachzufragen bzw. im Vertrag nachzuschlagen.

Bestimmte Psychotherapieformen oder -indikationen (z.B. Körperpsychotherapie oder Raucherentwöhnung) oder Anwendung psychotherapeutischer Verfahren zur Selbsterfahrung (wenn keine Erkrankung vorliegt) können als Selbstzahlerleistung erbracht werden, da sie in der Regel nicht von den Krankenkassen erstattet werden.